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Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche

Datum: 21. April 2022

1. Vorläufige Bestimmungen

1.1. Diese Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (nachfolgend als „Richtlinie“ bezeichnet) beschreibt im Detail die Maßnahmen, Handlungen und Verfahren, die der Diensteanbieter gemäß den Rechtsvorschriften des Gründungslandes und den regulatorischen Anforderungen des Dienstanbieterlandes und der Länder, in denen der Diensteanbieter tätig ist (nachfolgend als „Regeln“ bezeichnet), durchführen muss, um Versuche der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken und zu verhindern. Der Serviceanbieter setzt die Richtlinie durch die Einrichtung eines wirksamen Systems zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung um. Die Grundlage für die Annahme dieser Richtlinie sind die „Money Laundering: Best Practice Guidelines for the Online Gaming Industry Rules and Guidelines“ (nachfolgend als „Vorgaben“ bezeichnet)

1.2. Die zur Umsetzung der Richtlinie verpflichteten Personen, insbesondere die Verwaltung des Diensteanbieters, sind für die Aktualisierung der Richtlinie gemäß den Regeln und Empfehlungen sowie anderen Bestimmungen verantwortlich, die das System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung regeln. Alle Mitarbeiter und Geschäftsbereiche des Dienstanbieters sind für die Implementierung dieser Richtlinie erforderlich

1.3. „Kunde“ im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet Folgendes: eine Person, ein Spieler, ein Kunde, der alle erforderlichen Informationen im Registrierungsformular eingegeben und ein Spielkonto auf der Website des Dienstanbieters (nachfolgend die „Website“) erstellt hat, um die Dienste nutzen zu können

1.4. Geldwäsche umfasst die Vornahme von Handlungen, welche die Herkunft von Geld oder anderen Vermögenswerten verbergen, die vermutlich illegal erworben wurden, einschließlich:

1.4.1. Austausch oder Geldüberweisung oder anderer solcher Vermögensgegenständen

1.4.2. Die tatsächliche Quelle, den Ort, die Verfügung, die Bewegung, den Besitz oder andere Rechte bezüglich Geld oder anderem Eigentum zu verbergen

1.4.3. Erwerb, Besitz oder Nutzung von Geld oder anderem Eigentum

1.5. Terrorismusfinanzierung bedeutet die Bereitstellung oder das Sammeln von Geldern oder den Versuch, legale oder illegale Gelder bereitzustellen oder zu sammeln, um sie zu verwenden oder zu wissen, dass sie für terroristische Handlungen von Terroristen oder terroristischen Organisationen verwendet werden

1.6. Der Diensteanbieter arbeitet mit den jeweils zuständigen Behörden (nachstehend „Behörden“ genannt) zusammen, um zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beizutragen. In dieser Richtlinie sind zuständige Behörden die zuständige Behörde des Landes, in dem der Dienstleister seinen Sitz hat, oder die Behörde des Landes, in dem der Dienstleister tätig ist und die für die Einhaltung der Rechts- und Aufsichtsfunktionen gemäß den Regeln verantwortlich ist

2. Regulierungsrahmen

2.1. Nationale Regelung

2.1.1. Nach der nationalen Geldwäschebekämpfungsverordnung (National Anti-Money Laundering Ordinance, 1993) ist die Geldwäsche in Curaçao eine Straftat. Im Folgenden werden unter anderem andere wichtige nationale Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschrieben:

a) Strafgesetzbuch (Penal Code) (N.G. 2011, no. 48)
b) Mit der nationalen Verordnung über die Meldung ungewöhnlicher Transaktionen (N.G. 1996, Nr. 21), zuletzt geändert durch N.G. 2009, No. 65 (N.G. 2010, No. 41) (NORUT), werden alle Änderungen dieser Verordnung und aller einschlägigen nationalen Verordnungen mit allgemeinen Maßnahmen und Verordnungen der jeweiligen Ministerien in Bezug auf allgemeine Geschäftstätigkeiten gebilligt
c) Nationale Verordnung über die Identifizierung von Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen (NG 1996, No. 23), zuletzt geändert durch H. 2009, No. 66 (NG 2010, Nr. 40) (NOIS), sowie alle Änderungen dieser Verordnung und aller einschlägigen nationalen Verordnungen, die allgemeine Maßnahmen enthalten, und Anordnungen der jeweiligen Ministerien über den allgemeinen Betrieb
d) Nationale Verordnung mit allgemeinen Maßnahmen zur Durchführung des Artikels 9, Absatz 2 und 9a, Absatz 2 der nationalen Verordnung über die Identifizierung von Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen. (Nationale Verordnung über allgemeine Sanktionen und Geldbußen für Diensteanbieter) (N.G. 2010, No. 70)
e) Nationale Sanktionsverordnung über „Al-Qaida“, „Taliban“ in Afghanistan, Osama bin Laden und Terroristen, die vor Ort in die Liste aufzunehmen sind (N.G. 2010, No. 93)
f) Nationale Anordnung zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Geldbewegungen N.G. 2002, No. 74) zusammen mit allen ihren Änderungen und allen einschlägigen nationalen Verordnungen, die allgemeine Maßnahmen und Ministerialerlasse über allgemeine Maßnahmen enthalten

2.1.2. Diese Gesetze und Vorschriften bilden die Grundlage für Verfahren, die der Finanzsektor von Curaçao anwendet, um branchenbezogene Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder anderer krimineller Aktivitäten zu ermitteln und zu verhindern

2.2. Internationale Regulierung

2.2.1.  Als Mitglied der Financial Action Task Force (www.fatf-gafi.org) und der Caribbean Financial Action Task Force (www.cfatf-gafic.org) hält sich Curaçao an internationale Standards, indem diese regelmäßig in nationales Recht umgesetzt werden

2.2.2. Auf internationaler Ebene spielt die FATF eine sehr wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

2.2.3. Die FATF überwacht die Fortschritte ihrer Mitglieder bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, analysiert Methoden und Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und trägt zur Verabschiedung und Durchführung geeigneter Maßnahmen auf der ganzen Welt bei

2.2.4. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten arbeitet die FATF mit anderen internationalen Organisationen zusammen, die an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligt sind. Heute sind 34 Länder direkte Mitglieder der FATF, und über 180 Länder sind über regionale Organisationen mit der FATF verbunden

3. Maßnahmen und Handlungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

3.1. Die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen, Handlungen und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umfassen:

3.1.1. Bewertung des Risikos der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

3.1.2.  Durchführung von Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden

3.1.3.  Ernennung eines Geldwäschebeauftragten (im Folgenden „MLRO“)

3.1.4. Regelmäßige berufliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter des Diensteanbieters

3.1.5. Regelmäßige interne Audits

3.1.6. Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Indikatoren zur Identifizierung verdächtiger Aktionen und Transaktionen von Kunden

3.1.7. Benachrichtigung und Unterstützung der Behörden bei Geldwäscheangelegenheiten

3.1.8. Datenspeicherung und Datenschutz

3.1.9. Schaffung eines geeigneten Informationssystems. Die Wahrnehmung anderer Aufgaben, Verpflichtungen im Einklang mit den Verordnungen und dieser Richtlinie

4. Kundenverifizierungsverfahren (CDD)

4.1.  Der Dienstanbieter überprüft die Kunden:
• bei der Herstellung von Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden (Registrierungsprozess)
• auf die erste Zahlungsanfrage des Kunden
• wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit der zuvor erhaltenen Kundendaten bestehen
• immer, ungeachtet der Höhe der Transaktion, wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf die getätigte Zahlung oder den Kunden besteht
Bei der Registrierung wird der geografische Standort der PC-IP-Adresse des potenziellen Kunden überprüft, um sicherzustellen, dass sich die Person in einem autorisierten Land befindet. Wenn sich der potenzielle Kunde nicht in einem autorisierten Land befindet, darf er den Registrierungsvorgang nicht fortsetzen

4.2. Kundenverifizierungen

Kundenidentifikation

4.2.1.  Sammlung obligatorischer Daten über den Kunden

4.2.1.1. Der Kunde muss alle erforderlichen Informationen im Registrierungsformular ausfüllen, d. h. die Identität, Adresse und Kontaktinformationen, einschließlich einer gültigen E-Mail-Adresse, des Wohnsitzes und der relevanten Zahlungsinformationen bestätigen. Alle Informationen müssen richtig und gültig sein. Eine Person unter 18 (achtzehn) Jahren kann nicht als Kunde registriert werden. Alle eingezahlten Gelder oder Gewinne, die diese Personen erhalten, werden an die Behörden überwiesen

4.2.1.2. E-Mail-Bestätigung. Wenn sich der Kunden auf der Website angemeldet hat, wird eine E-Mail an den Kunden geschickt, um die E-Mail-Adresse zu bestätigen. Der Kunde muss auf den Link in der E-Mail klicken, um zu bestätigen, dass dies seine echte E-Mail-Adresse ist

4.3. Zusätzliche Verifizierung

4.3.1. Der Dienstanbieter hat das Recht, zusätzliche Überprüfungen durchzuführen, wenn der Kunde eine Zahlung anfordert, und manchmal vor der Anforderung, wenn der Dienstanbieter den Verdacht hat, dass der Kunde betrügerische Zahlungen durchführt oder betrügerische Handlungen ausübt, die das Ergebnis des Spiels beeinflussen, oder wenn ein automatisiertes System verdächtige Zahlungen identifiziert hat

4.3.2. Wir bitten unsere Kunden, folgende Dokumente zu schicken oder hochzuladen:
• Kontoauszug der Bank, von dem das Geld eingezahlt wurde
• Foto von beiden Seiten der Bankkarte, von der das Geld eingezahlt wurde. Alle Ziffern der Kartennummer, mit Ausnahme der ersten sechs und der letzten vier, müssen auf dem Bild abgedeckt sein. Ist die Prägung auf der Rückseite der Karte zu sehen, so ist sie sowie der CVV2-Code unkenntlich zu machen
•  Ausweis (Führerschein / Reisepass / Personalausweis)

4.3.3.  Der Serviceanbieter behält sich das Recht vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität des Kunden zu überprüfen, wenn Geld auf ein Spielerkonto auf der Website überwiesen wird. Um den Kunden zu verifizieren, hat der Dienstanbieter das Recht, einen Identitätsnachweis anzufordern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises, einen Nachweis des Inhabers der Zahlungskarten, eine Strom-/Wasser-/Gasrechnung im Namen des Kunden oder einen Skype-Videoanruf). Wenn der Kunde diese Informationen nicht zur Verfügung stellt oder nicht zur Verfügung stellen kann, kann der Dienstanbieter das Glücksspielkonto sperren, bis der Kunde diese Informationen zur Verfügung stellt, und/oder das Glücksspielkonto dauerhaft schließen, falls er die angeforderten Informationen und/oder Dokumente nicht zur Verfügung stellen kann

4.4. Politisch exponierte Person (PEP)

4.4.1. Die Fähigkeit festzustellen, ob ein Kunde eine PEP ist, hängt in vollem Umfang von der wirksamen Umsetzung der CDD-Maßnahmen ab, einschließlich der Anforderungen für die Identifizierung, Verifizierung und Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen, sowie von der effektiven Anwendung eines risikobasierten Ansatzes

4.4.2. Es werden geeignete Risikomanagementsysteme verwendet, um festzustellen, ob ein potenzieller Kunde eine PEP ist. Das bedeutet, proaktive Schritte vorzunehmen, z. B. die Bewertung von Kunden anhand von Kriterien und Risikoprofilen, die Überprüfung von CDD-Informationen und die eigene Recherche des Dienstanbieters, um festzustellen, ob ein Kunde eine PEP ist

4.5. Auszahlungen

4.5.1. Auszahlungen oder Rückerstattungen erfolgen auf dasselbe Konto, von dem der Kunde die ursprüngliche Überweisung vorgenommen hat

4.6. Barzahlungen

4.6.1. Der Serviceanbieter akzeptiert keine Barzahlungen von Kunden und kann Gewinne nicht als Bargeld auszahlen. Das Geld kann nur über eine der auf der Website im Bereich „Kasse“ genannten Arten erhalten werden

4.7. Geldauszahlung

4.7.1. Der Kunde kann weniger oder genauso viel wie den Guthabenbetrag auf seinem Spielerkonto auszahlen lassen. Es ist möglich, eine Anfrage an den Serviceanbieter zu schicken, um Geld vom Spielerkonto des Kunden auszuzahlen. Auszahlungsbenachrichtigungen müssen über die Website eingereicht werden. Der Serviceanbieter akzeptiert keine Auszahlungsanfragen per Telefon oder E-Mail. Den Mitarbeitern des Dienstanbieters ist es verboten, gegen diese Regel zu verstoßen

5. Überwachung der Kundenaktivität

5.1. Damit der Diensteanbieter seinen Kunden und die Herkunft der erhaltenen Gelder kennt, muss er die Transaktionen ständig überwachen und die Aktivitäten seiner Kunden unter Anwendung der folgenden Maßnahmen genau überwachen:
• die Überwachung und Überprüfung der Übereinstimmung der Handlungen des Kunden mit dem erwarteten Zweck, ein Glücksspielkonto zu eröffnen
• die Überwachung und Überprüfung der Übereinstimmung der Transaktionen des Kunden mit dem üblichen Tätigkeitsbereich durch den Vergleich neuer und zuvor erhobener Daten
• allgemeine Überwachung und Aktualisierung von gesammelten Dokumenten und Kundendaten

5.2. Falls der Dienstanbieter den Verdacht hat, dass einer der folgenden Punkte vorliegt:

5.2.1. Der Kunde betrügerische Aktivitäten, Absprachen, die Abstimmung mit anderen Spielern oder andere illegale Aktivitäten, die persönlich mit dem Kunden oder Dritten in Verbindung stehen, durchführt und/oder verbotene Arten von verschiedenen Programmen, Methoden und/oder Ausstattungen verwendet; oder
5.2.2. Der Kunde zahlt Geld vom System ein und aus, indem er das System als Zwischenobjekt für Geldüberweisungen verwendet

5.2.3. Der Serviceanbieter untersucht jede Situation von Fall zu Fall. Sollte der Fall als verdächtig erachtet werden, meldet der Serviceanbieter dies dem ernannten MLRO zur weiteren Untersuchung

5.3. Meldebeauftragter für Geldwäsche (MLRO)

5.3.1. Mitarbeiter über die internen Informationskanäle des Serviceanbieters sind verpflichtet, den MLRO über verdächtige Handlungen des Kunden zu informieren. Der Antrag muss die folgenden Informationen zum Kunden enthalten: vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, Verdacht und Details der Transaktion. Mitarbeiter sollten jeden Verdacht so schnell wie möglich melden

5.3.2. Sobald ein Problem beim MLRO gemeldet wird, werden die Mitarbeiter voraussichtlich weitere Anweisungen vom MLRO befolgen und unabhängige Untersuchungen in dieser Angelegenheit einstellen. Der MLRO entscheidet, ob die Offenlegung den Behörden obliegt, und leitet die Angelegenheit erforderlichenfalls an die zuständige Behörde weiter. Mitarbeiter sollten einen Kunden, der im Verdacht steht, Geldwäsche zu betreiben, nicht über eine Untersuchung informieren, auch wenn sie eine Bestätigung von MLRO erhalten haben, da dies als Straftat angesehen werden kann, nämlich die „Offenlegung privater Informationen“

6. Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

6.1. Bei der Verarbeitung von Daten über das Spielkonto des Kunden und der Durchführung von Transaktionen interagiert der Dienstanbieter mit Ratingagenturen, die Betrug aufdecken und Geldwäsche verhindern

6.2. Nach der Registrierung des Kunden verwendet der Dienstanbieter Software, um Betrug und Duplizierung von Spielkonten zu verhindern, welche die Daten der Kunden, wie z. B. Name, Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse, vergleicht. Wenn ein Duplikat gefunden wird, schränkt der Dienstanbieter den Zugriff auf ein solches Spielkonto des Kunden ein. Der Kunde kann kein Guthaben auszahlen, ohne KYC-Dokumente (Know Your Client) zur Verfügung zu stellen

6.3. Der Dienstanbieter hält alle einschlägigen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, alle verdächtigen Transaktionen der zuständigen Behörde zu melden

6.4. Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ergreift der Dienstanbieter alle erforderlichen Maßnahmen und kann das Spielkonto des Kunden schließen und den Zugriff auf alle Gelder sperren, falls dies in den Regeln vorgeschrieben ist

6.5. Durch den Registrierungsvorgang auf der Website bestätigt und gibt der Kunde an, dass der Kunde nicht gegen die Gesetze eines Landes oder Staates verstößt. Darüber hinaus muss der Kunde, der Inhaber der Zahlungskarte ist, durch die Annahme der Bestimmungen dieser Richtlinie und/oder der Bedingungen der Website bestätigen, dass er berechtigt ist, die auf der Website angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen. Wenn der Kunde die Dienste der Website, wie Spiele, nutzt, muss er eine rechtserhebliche Bestätigung vorlegen, dass er das in den Rechtsvorschriften des Landes des Kunden festgelegte Mindestalter erreicht hat, das für die Nutzung der Dienste der Website erforderlich ist

6.6. Bei der Nutzung der Dienste der Website übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze eines Landes oder Staates, in dem dieser Dienst genutzt wird, und bestätigt, dass der Dienstanbieter nicht für illegale oder nicht autorisierte Verstöße verantwortlich ist. Durch die Eröffnung eines Glücksspielkontos auf der Website stimmt der Kunde zu, die in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen einzuhalten und zu erfüllen. Der Diensteanbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus den Handlungen des Diensteanbieters, der Erfüllung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen oder den von der jeweils zuständigen Behörde geforderten Maßnahmen ergeben können

6.7. Die Richtlinien des Diensteanbieters stellen sicher, dass seine Technologien nicht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden können. Die Verfahren umfassen zusätzliche Identitätsprüfungen und die laufende Überwachung abgeschlossener Transaktionen

6.8. Der Dienstanbieter arbeitet nur mit Kunden zusammen, die natürliche Personen sind. Juristischen Personen ist es verboten, ein Spielkonto auf der Website des Diensteanbieters zu besitzen und Gelder von diesen Konten abzuheben

6.9. Der Dienstanbieter verwendet die Liste der eingeschränkten Gebiete und Länder, die in den Bedingungen angegeben sind, um den Zahlungseingang und -ausgang an Kunden in Gebieten mit einem unsicheren Status zu vermeiden

6.10. Wenn der Dienstanbieter Dokumente prüft, sollte jedes Dokument separat geprüft werden, um sicherzustellen, dass es nicht manipuliert wurde (mit einem grafischen Editor geändert). Um Bankkarten zu überprüfen, müssen die Mitarbeiter des Dienstanbieters die Daten in der BIN-Datenbank (binbase.net) überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bankkarte auf dem bereitgestellten Foto von der Bank ausgestellt wurde. Der Serviceanbieter stimmt auch das Land der Karte aus der BIN-Datenbank mit der auf der Strom-/Gas-/Wasserrechnung angegebenen Adresse überein

6.11. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, zusätzliche Verfahren und Hilfsmittel einzusetzen, um die Einhaltung der Richtlinien des Dienstanbieters zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überprüfen

6.12. Der Diensteanbieter arbeitet an der Einrichtung eines geeigneten Informationssystems, das alle in den Regeln und Richtlinien festgelegten Maßnahmen und Taten wirksam umsetzt, um ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen anhand von Risikoindikatoren und anderen Faktoren zu identifizieren

6.13. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitarbeiter des Diensteanbieters absolut ehrlich sind, deren Integrität nicht in Frage steht. Um dies zu erreichen, befolgt der Serviceanbieter ein Verfahren, bei dem alle Antragsteller Lebensläufe, mindestens zwei Zeugnisse und relevante Bildungs- und/oder Berufsabschlüsse vorlegen müssen, die von der Personalabteilung des Serviceanbieters überprüft werden